"Ehemaliges Betonsteinwerk Sander" Bebauungsplan 19–23 in Detmold
Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung mit Begründung zur Beschlussfassung im Regelverfahren für neue Gewerbeflächen in Detmold
Städtebau Bauleitplanung
Projektschaufenster
Der Bebauungsplan wurde durch den Rat der Stadt Detmold im Juni 2024 als Satzung beschlossen.
Planinhalt
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 19 – 23 „Ehemaliges Betonsteinwerk Sander“ werden Gewerbeflächen im Bereich des ehemaligen Betonsteinwerks Sander im Ortsteil Heidenoldendorf in Detmold geplant und festgesetzt. In Detmold besteht ein erhöhter Bedarf an Gewerbeflächen. Daher wird beabsichtigt, das Plangebiet südlich der Bielefelder Straße zwischen Kernstadt und Heidenoldendorf zu nutzen, um die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken mittelfristig befriedigen zu können und positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und ggf. zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Detmold auszulösen.
Die Ziele des Bebauungsplans umfassen auch wesentliche Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung und können darüber zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung beitragen. Mit dem Planungsziel eines nachhaltigen Gewerbegebietes steht bereits die Revitalisierung der Fläche selbst in Verbindung.
Die Grundlage des Bebauungsplans bildet der zuvor erstellte städtebauliche Entwurf.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst rund 6 ha.
Für die planungsrechtliche Umsetzung der Umnutzung ist die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Auftraggeberin
Gewerbegebietsgenossenschaft “Alte Ziegelei”
Leistungen
- Erarbeitung Bebauungsplanentwurf inkl. Begründung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach (§§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB)
- Formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 1 BauGB)
- Ausarbeitung Bebauungsplan mit Begründung zur Beschlussfassung