Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb, 2018
Stadt Hamm vertreten durch das Immobilienmanagement
Die Bewerbungsfrist zu diesem Wettbewerb ist abgelaufen. Nach Abschluss des Verfahrens werden an dieser Stelle aktuelle Informationen zu dem Ergebnis zu finden sein.
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, im Stadtbezirk Hamm-Herringen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gesamtschule am Standort der jetzigen Arnold-Freymuth-Schule zu entwickeln.
Für die neue Gesamtschule sind die bestehenden Schulgebäude nicht ausreichend groß dimensioniert. Daher sind bauliche Erweiterungen notwendig:
Das aktuelle Konzept sieht vor, dass der nördlich vom Altbau gelegene Verwaltungstrakt aufgegeben und abgerissen werden soll. Dieser Standort soll als Erweiterungsfläche für die Sekundarstufe I genutzt werden. Die Planung eines temporären Containerstandorts ist dabei ebenfalls Aufgabe dieses Wettbewerbs.
Spätestens mit Start der Oberstufe soll die vorhandene Einfachsporthalle durch den Neubau einer Zweifachsporthalle ersetzt werden.
Der notwendige Erweiterungsbau für die Sekundarstufe II soll dann in einem weiteren Bauabschnitt entwickelt werden.
Insgesamt umfasst das vorliegende Raumprogramm (ohne Container) rund 4.000 qm.
Hierfür richtet die Stadt als Ausloberin einen hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 aus.
Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Ein Abruf der LPH 2-8 § 34 bzw. § 39 HOAI, (Honorarzone III) ist vorgesehen. Dieser erfolgt voraussichtlich stufenweise. Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden.
Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts wird hierbei mit 45 % berücksichtigt werden. Die Kriterien werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe des VgV-Verfahrens detailliert mitgeteilt.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber.